Die Bildungsprämie NRW
Es besteht die Möglichkeit in Nordrhein Westfalen die Bildungsprämie noch zu bekommen.
Die Bildungsprämie ist eine Förderung des Bundesministeriums für Forschung und Bildung.
Gefördert werden Fachkurse bis maximal 240 Stunden Umfang. Den Bildungsgutschein wird durch einen Berater in einem Beratungsgespräch ausgestellt.
Unsere Ausbildungen können pro Jahr mit 500 € durch die Bildungsprämie gefördert werden.
Gefördert werden:
Wie funktioniert die Förderung?
Eine Förderung ist bis zu 50 % der Kursgebühren der Weiterbildung möglich. Die höchste Förderungssumme beträgt 500 €. Der Kursteilnehmer zahlt nur seinen Anteil. Pro Jahr wird allerdings nur ein Bildungsgutschein ausgestellt.
Die Bildungsprämie rufen wir dann vom Land NRW ab. Es müssen hierzu lediglich von den TeilnehmerInnen ein paar Unterschriften geleistet werden.
Der Bildungsgutschein muss nicht genau die Wortwahl der Ausbildung enthalten. Vielmehr wird er etwas allgemein gehalten und soll Ihnen die Möglichkeit geben unter vielen Ausbildungsanbietern den richtigen Ausbilder für Sie herauszufinden. Somit haben Sie auch noch die Möglichkeit zu variieren. Das bedeutet das zum Beispiel der Bildungsgutschein für die Umweltpädagogik-Ausbildung ausgestellt werden kann. Dieser wird dann trotzdem in unserer Erlebnispädagogik Ausbildung oder Natur- und Wildnispädagogik-Ausbildung eingelöst.
Förderungsvoraussetzungen
Wer einen Bildungsgutschein in Anspruch nehmen möchte, muss einige Voraussetzungen erfüllen. Diese sollten Sie vor dem Beginn der Ausbildung abklären muss.
- Die wöchentliche Mindestarbeitszeit muss 15 Stunden betragen oder Sie befinden sich in Eltern- oder Pflegezeit.
- Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf bei Alleinstehenden nicht mehr als 20.000 € betragen und bei gemeinsam veranlagten dürfen 40.000 nicht überschritten werden.
- Pro Jahr wird nur ein Bildungsgutschein ausgestellt.
- Der Berater muss vor der Erstellung des Ausbildungsvertrages kontaktiert werden und der Bildungsgutschein muss ebenfalls vor der Unterzeichnung des Ausbildungsvertrags ausgestellt werden.
Weiterhin sind folgende Fristen zu beachten:
- Spätester Beginn der Ausbildung
- Abrechnungsfrist des Gutscheins
Versäumen Sie diese Fristen verliert der Gutschein seinen Wert. Auf der anderen Seite passiert es immer wieder, dass unsere Ausbildungen ausgebucht sind. Aus diesem Grund möchten wir Sie bitten frühzeitig mit uns Kontakt aufzunehmen und die Beantragung des Gutscheins mit uns zu planen.
Sollten Sie Probleme haben den Bildungsgutschein zu beantragen helfen wir Ihnen gerne und finden bestimmt eine Lösung. Schreiben Sie uns eine Email oder rufen Sie uns an.