Zuschüsse für Klassenfahrten

Alle können bei der Klassenfahrt dabei sein, auch Ihre Tochter oder Ihr Sohn! Auch wenn das Geld zu Hause knapp ist.

Natürlich ist an einer schulischen Veranstaltung immer wichtig, dass sämtliche Schüler an diesem Veranstaltungen teilnehmen können. Gerade hier finden elementare Persönlichkeitsentwicklungen, sowie Gruppenentwicklungen statt. Auf Grund der Wichtigkeit dieser Veranstaltungen möchten wir Sie im folgenden auf die bestehenden Zuschussmöglichkeiten hinweisen:

Finanzierung über die ARGE oder die Sozialbürgerhäuser

Familien, die Leistungen der ARGE oder über ein Sozialbürgerhaus beziehen (Arbeitslosengeld 2 oder andere ergänzende Sozialhilfeleistungen) bekommen die Kosten für die Klassenfahrten in der Regel bezahlt.

Wichtig hierbei ist, dass Sie rechtzeitig vorher, am besten sofort nachdem bekannt ist, wann die Klassenfahrt stattfindet, und was es kosten wird, einen schriftlichen Antrag bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter in der Behörde stellen.

Am schnellsten und einfachsten läuft die Kostenübernahme, wenn Sie telefonisch einen Termin vereinbaren und mit allen Unterlagen bei dem Sachbearbeiter vorsprechen.

Wenn Sie die Kosten bereits vorgelegt haben, ist eine Kostenübernahme nicht mehr möglich!

Finanzierung über eine Stiftung

Es gibt verschiedene Stiftungen, die Kosten für Klassenfahrten bezuschussen (z.B. die Oscar-Karl-Forster-Stiftung, oder die Josef-Schörghuber-Stiftung). Diese gewähren eine finanzielle Unterstützung bei Schulfahrten. Die Bedürftigkeit bemisst sich nach dem Einkommen der Eltern.

Wichtig  ist auch in diesem Fall, dass man wiederum rechtzeitig einen schriftlichen Antrag beim jeweiligen Sozialreferat stellt.

Unterstützung durch den Elternbeirat

Familien, die keine Sozialhilfeleistungen in Anspruch nehmen, aber Probleme mit der Finanzierung der Klassenfahrten haben, können direkt einen Zuschussantrag an den jeweiligen Elternbeirat stellen. Auch hierbei sollte beachtet werden, dass der Antrag schnellstmöglich eingereicht wird.

Im allgemeinen werden Ihre Angaben in der Regel selbstverständlich vertraulich behandelt. Wie das ganze dann genau abläuft ist mit dem jeweiligen Elternbeirat zu besprechen.

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